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Allgemeine Geschäftsbedingungen
On AIR Veranstaltungsservice

                                                                                             Stand:26.05.07

1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeinde Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen On AIR Veranstaltungsservice – Frank Spieker (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden Auftraggeber genannt). Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit.

2. Vertrag
Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber entstehen durch:

   * Annahme eines schriftlichen Angebotes
   * Schriftlicher Vertrag
   * das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / Stornokosten
Ein Rücktritt des Auftraggebers ist möglich durch schriftliche Kündigung des Vertrages. Bei einer Kündigung fallen Stornokosten an, bei denen zwischen Personalkosten/Gagen und Gerätemiete unterschieden wird.

Stornokosten für Personalkosten/Gagen:
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Summe.

Stornokosten für Materialmiete:
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe.

Fahrtkosten und sonstige Kosten des Auftragnehmers (z.B. Verbrauchsmaterialien) werden bei einer Stornierung nicht berechnet.

Sollte es nach Stornierung eines Vertrages durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt durch den Auftragnehmer ist möglich durch Krankheit, Unfall, Tod oder anderer wichtiger Gründe. In diesem Fall wird durch den Auftragnehmer Ersatz zu gleichen Konditionen wie Vereinbart zu Verfügung gestellt.

Ein Rücktritt vom Vertrag hat durch den Auftraggeber so frühzeitig wie möglich in Schriftform zu erfolgen.

4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht worden ist.

Für Schäden an der technischen Ausrüstung vom Auftragnehmer, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Sofern der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

5. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an den Auftragnehmer direkt vorzunehmen,
folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein vom Auftragnehmer genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
Andere Zahlungsformen werden nicht akzeptiert.

Bei Buchungen durch Veranstaltungsagenturen gilt Barzahlung am Ende der Veranstaltung als vereinbart.

Ungerechtfertigte Skonto- und Rabattabzüge werden durch den Auftragnehmer nachgefordert.

6. GEMA-Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben
GEMA-Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, trägt der Auftraggeber.

7. Auf- und Abbau
Der Auf- und Abbau der technischen Anlagen des Auftragnehmers erfolgt ausschliesslich durch Personal des Auftragnehmers. Bei schwer zugänglichen Veranstaltungsstätten (weite bzw. nicht befestigte Wege, Treppen usw.) stellt der Auftraggeber kräftige und nüchterne Helfer in vorher vereinbarter Anzahl zur Verfügung.
Sollten die vereinbarten Helfer nicht oder in einer nicht vereinbarten Konstitution anwesend sein, gilt ein Stundensatz von 30,00 Euro pro ausgefallenen Helfer als vereinbart.

8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Paderborn.